Swiss GAAP FER 26
Rechnungslegung von Vorsorgeeinrichtungen

Beschreibung

Swiss GAAP FER 26 «Rechnungslegung von Vorsorgeeinrichtungen» regelt die Rechnungslegung von Vorsorgeeinrichtungen. Ein Abschluss nach Swiss GAAP FER 26 umfasst die Bilanz, die Betriebsrechnung und den Anhang. Eine solche Jahresrechnung deckt die gesetzlichen Vorschriften ab und erfordert keine zusätzliche Rechnung.

In der Bilanz erfolgt die Bewertung zu den tatsächlichen Werten. Wertschwankungsreserven sind aufgrund der Langfristigkeit der Vorsorgezielsetzungen möglich. Die Fachempfehlung selbst enthält keine aktuariellen Bestimmungen, lässt für die Berechnung der Vorsorgekapitalien und der technischen Rückstellungen sowohl die statische als auch die dynamische Methode zu. Die Gliederung der Bilanz und der Betriebsrechnung ebenso wie die diesbezüglichen Bezeichnungen werden von Swiss GAAP FER 26 verbindlich vorgegeben. Im Anhang sind Angaben zu den Grundlagen, der Organisation, der versicherungstechnischen Risiken oder zur Vermögensanlage und dem Netto-Ergebnis offen zu legen.

Entstehungsgeschichte

1999 Ins Arbeitsprogramm des Fachausschusses soll mittelfristig die Erstellung einer Fachempfehlung zum Themenbereich «Rechnungs- und Offenlegung von Pensionskassen» aufgenommen werden.
2000-2003 Die Subkommission unter der Leitung von Roland Sauter nimmt ihre Tätigkeit auf und erarbeitet einen ersten Entwurf für einen FER 25 «Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen».  

  • Die Nummerierung wird auf FER 26 angepasst, dies wird nötig, da ein neuer FER 25 zu «Aktienbezogene Vergütung» geplant wird.  
  • Die BVG-Kommission plant den FER 26 für Vorsorgeeinrichtungen vorzuschreiben und in die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) aufzunehmen.
2003 Die Fachkommission verabschiedet die überarbeitete Fachempfehlung FER 26 zur «Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen» und beschliesst die Inkraftsetzung per 1. Januar 2004.
2004 Erstmaliges Inkrafttreten der neuen Fachempfehlung. FER 26 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, welche am 1. Januar 2004 oder später beginnen. 
2013 Im Rahmen einer Überarbeitung der Fachempfehlung werden einzelne Textpassagen überarbeitet oder entfernt. 

  • Die Erläuterungsziffer zur Erstanwendung FER 26 wurde entfernt.  
  • Die Erklärungen zu gewissen offenzulegenden Sachverhalten in einzelnen Erläuterungsziffern wurden überarbeitet. 

Die Fachkommission verabschiedet die überarbeitete Fachempfehlung FER 26 und beschliesst deren Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2014.

2014 Inkrafttreten der überarbeiteten FachempfehlungDer überarbeitete FER 26 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, welche am 1. Januar 2014 oder später beginnen. 

Literatur (Auswahl)

  • Artikel Expertfocus: n.a. 

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