Swiss GAAP FER 26
Rechnungslegung von Vorsorgeeinrichtungen

Beschreibung

Swiss GAAP FER 26 «Rechnungslegung von Vorsorgeeinrichtungen» regelt die Rechnungslegung von Vorsorgeeinrichtungen. Ein Abschluss nach Swiss GAAP FER 26 umfasst die Bilanz, die Betriebsrechnung und den Anhang. Eine solche Jahresrechnung deckt die gesetzlichen Vorschriften ab und erfordert keine zusätzliche Rechnung.

In der Bilanz erfolgt die Bewertung zu den tatsächlichen Werten. Wertschwankungsreserven sind aufgrund der Langfristigkeit der Vorsorgezielsetzungen möglich. Die Fachempfehlung selbst enthält keine aktuariellen Bestimmungen, lässt für die Berechnung der Vorsorgekapitalien und der technischen Rückstellungen sowohl die statische als auch die dynamische Methode zu. Die Gliederung der Bilanz und der Betriebsrechnung ebenso wie die diesbezüglichen Bezeichnungen werden von Swiss GAAP FER 26 verbindlich vorgegeben. Im Anhang sind Angaben zu den Grundlagen, der Organisation, der versicherungstechnischen Risiken oder zur Vermögensanlage und dem Netto-Ergebnis offen zu legen.