Swiss GAAP FER 10
Immaterielle Werte

Beschreibung

Die Behandlung von immateriellen Werten ist in Swiss GAAP FER 10 «Immaterielle Werte» geregelt. Dabei wird zwischen erworbenen und selbst erarbeitenen immatriellen Werten unterschieden. Die Fachempfehlung enthält für die Aktivierung von selbst erarbeiteten immateriellen Werten vier Bedingungen, welche kumulativ erfüllt sein müssen. Die Abschreibung immaterieller Werte soll systematisch über die zukünftige Nutzungsdauer erfolgen. Sofern diese nicht eindeutig bestimmt werden kann, erfolgt die Abschreibung über fünf, in begründeten Fällen höchstens über 20 Jahre. Immaterielle Werte sind zudem periodisch auf ihre Werthaltigkeit zu prüfen. Die Fachempfehlung definiert die im Anhang offen zu legenden Angaben.