Swiss GAAP FER 10
Immaterielle Werte

Beschreibung

Die Behandlung von immateriellen Werten ist in Swiss GAAP FER 10 «Immaterielle Werte» geregelt. Dabei wird zwischen erworbenen und selbst erarbeitenen immatriellen Werten unterschieden. Die Fachempfehlung enthält für die Aktivierung von selbst erarbeiteten immateriellen Werten vier Bedingungen, welche kumulativ erfüllt sein müssen. Die Abschreibung immaterieller Werte soll systematisch über die zukünftige Nutzungsdauer erfolgen. Sofern diese nicht eindeutig bestimmt werden kann, erfolgt die Abschreibung über fünf, in begründeten Fällen höchstens über 20 Jahre. Immaterielle Werte sind zudem periodisch auf ihre Werthaltigkeit zu prüfen. Die Fachempfehlung definiert die im Anhang offen zu legenden Angaben.

Entstehungsgeschichte

1992 «Immaterielle Werte» werden als möglicher neuer Standard im Fachausschuss vorgeschlagen. Der Fachausschuss diskutiert erstmals, ob Goodwill in den Standard zu «Immateriellen Werten» miteinbezogen wird.
1992 – 1994 Eine Subkommission unter der Leitung von H. Schmid nimmt ihre Tätigkeit auf und erarbeitet einen Entwurf für einen FER 9 «Immaterielle Werte». Diese erste Version des FER 9 enthält auch einen Abschnitt zum Goodwill-Accounting.
1994 Die Fachkommission verabschiedet die deutsche Version zu FER 9und beschliesst die Inkraftsetzung per 1. Januar 1996 
1996 Erstmaliges Inkrafttreten der neuen Fachempfehlung. FER 9 «immaterielle Werte» ist anzuwenden für Geschäftsjahre, welche am 1. Januar 1996 oder danach beginnen.
1996 Die Fachkommission verabschiedet die französische, italienische und englische Version der Fachempfehlung und gibt diese zur Veröffentlichung frei. 
2004 – 2006 Überarbeitung der Fachempfehlung im Rahmen der Gesamtüberarbeitung der FER. Die Fachempfehlung für immaterielle Vermögenswerte wird aktualisiert und neu nummeriert, aus FER 9 wird FER 10.  

    • Goodwill:  Die Behandlung des Goodwills wird aus FER 9 herausgelöst und in den neu geschaffenen FER 30 „Konzernrechnung“ integriert. Die Option, den Goodwill mit dem Eigenkapital zu verrechnen, bleibt auch in FER 30 bestehen.  
    • Im überarbeiteten FER 10 wird neu auch der Anlagespiegel beschrieben und dessen Offenlegung im Anhang verlangt.
2006 Die Fachkommission verabschiedet die überarbeitete Fachempfehlung FER 10 «Immaterielle Werte».
2007 Inkrafttreten der überarbeiteten Fachempfehlung FER 10. FER 10 «immaterielle Werte» ist anzuwenden für Geschäftsjahre, welche am 1. Januar 2007 oder danach beginnen.