Swiss GAAP FER 41
Rechnungslegung für Gebäudeversicherungen und Krankenversicherer

Beschreibung

Die besonderen Empfehlungen gelten für die Jahresrechnungen der Krankenversicherer nach Art. 2 KVAG und die Jahresrechnungen der Gebäudeversicherungen. Zusätzlich gelten das Rahmenkonzept und die übrigen Fachempfehlungen (und Swiss GAAP FER 30 für Konzernrechnungen). Die Bestimmungen dieser Fachempfehlung gehen denjenigen der übrigen Fachempfehlungen vor. Es gilt der übergeordnete Grundsatz von Swiss GAAP FER, wonach die Jahresrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln hat. Es sind Rückstellungen für Risiken in den Kapitalanlagen sowie versicherungstechnische Schwankungs- und Sicherheitsrückstellungen erlaubt.

Entstehungsgeschichte

2006 – 2009 Eine Subkommission wird eingesetzt zur Überarbeitung von FER 14 unter anderem, um die Anwendbarkeit auf den Einzelabschluss als auch die Konzernrechnung zu ermöglichen. Die Überarbeitung von FER 14 wird sistiert und es wird entschieden einen Branchenstandard für Gebäude- und Krankenversicherer einzuführen.
2009 – 2010 Die Subkommission zu FER 14 erarbeitet einen Entwurf zu FER 25, welcher spezifisch auf Gebäude- und Krankenversicherer ausgerichtet ist, parallel zur Überarbeitung der FER 14.  

  • Im Verlauf der Besprechungen wird aus FER 25 neu FER 41. 
  • Der Entwurf zum überarbeiteten FER 14 wird umgearbeitet und auf die Gegebenheiten bei Gebäude- und Krankenversicherern angepasst.
2010 Die Fachkommission verabschiedet die Fachempfehlung FER 41 «Rechnungslegung für Gebäudeversicherer und Krankenversicherer» und beschliesst die Inkraftsetzung per 1. Januar 2012.
2012 Erstmaliges Inkrafttreten der neuen Fachempfehlung. FER 41 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, welche am 1. Januar 2012 oder später beginnen. 

Literatur (Auswahl)

Artikel Expertfocus: 

  • Suter, Daniel «Rechnungslegung für Gebäude- und Krankenversicherer», Expertfocus 9/2010