Swiss GAAP FER 18
Sachanlagen

Beschreibung

Swiss GAAP FER 18 «Sachanlagen» definiert Sachanlagen als körperlich bestehende Vermögenswerte, die zur Herstellung von Gütern, zur Erbringung von Dienstleistungen oder zu Anlagezwecken der Unternehmung zur Verfügung stehen. Es werden Kriterien zur Aktivierung festgelegt. Dabei ist das Prinzip der Einzelbewertung anzuwenden. Die Folgebewertung hat zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmässiger Abschreibungen (über die Nutzungsdauer) zu erfolgen. Die Werthaltigkeit der Sachanlagen ist nach den Vorschriften von Swiss GAAP FER 20 zu prüfen. Zu den Offenlegungen gehört auch ein detaillierter Sachanlagespiegel. Renditeliegenschaften können entweder zu aktuellen Werten oder zu Anschaffungswerten abzüglich Abschreibungen erfasst werden.