Swiss GAAP FER 1
Grundlagen

Beschreibung

In diesem Standard werden das Verfahren, der Zweck der Rechnungslegung und die Grundsätze nach Swiss GAAP FER geregelt. Letztere sind:

  • Förderung einer aussagekräftigen Rechnungslegung
  • True & Fair View als Fundament
  • Prinzipienorientierte Fachempfehlungen mit einem generell gültigen Rahmenkonzept
  • Gewährung von Wahlrechten; Offenlegung der gewählten Methoden
  • Schaffung günstiger Voraussetzungen für einen allfälligen Übergang zu internationalen Standards.

Grundsätzlich ist das gesamte Regelwerk, die Swiss GAAP FER einzuhalten. Kleine Organisationen, die zwei der nachstehenden Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht überschreiten, können sich auf die Anwendung der Kern-FER beschränken.

  1. Bilanzsumme von CHF 10 Millionen
  2. Jahresumsatz von CHF 20 Millionen
  3. 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.

 

Die Kern-FER umfassen die folgenden Swiss GAAP FER:

  • Rahmenkonzept (Swiss GAAP FER Rahmenkonzept)
  • Grundlagen (Swiss GAAP FER 1)
  • Bewertung (Swiss GAAP FER 2)
  • Darstellung und Gliederung (Swiss GAAP FER 3)
  • Geldflussrechung (Swiss GAAP FER 4)
  • Ausserbilanzgeschäfte (Swiss GAAP FER 5)
  • Anhang (Swiss GAAP FER 6).

Die Einhaltung der Kern-FER erlaubt einen zuverlässigen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es sind nicht alle Anforderungen an die Bemessung und Offenlegung zu erfüllen, wie sie bei einem Abschluss nach Swiss GAAP FER verlangt werden.

Konzerne haben zusätzlich Swiss GAAP FER 30 anzuwenden. Kotierte Publikumsgesellschaften haben zusätzlich Swiss GAAP FER 31 anzuwenden. Die Bestimmungen dieser Fachempfehlung gehen für kotierte Unternehmen denjenigen des Rahmenkonzepts und der weiteren Fachempfehlungen vor. Die ausschliessliche Anwendung der Kern-FER ist für kotierte Unternehmen nicht zugelassen.

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