Swiss GAAP FER 21
Rechnungslegung für gemeinnützige Nonprofit-Organisationen
Beschreibung
Mit dieser Fachempfehlung wird angestrebt, die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Berichterstattung von gemeinnützigen Nonprofit-Organisationen (Jahresrechnung sowie konsolidierte Rechnung) zu erhöhen. Der Besonderheit der fehlenden Gewinnstrebigkeit und der Mittelbeschaffung von gemeinnützigen Nonprofit-Organisationen wird Rechnung getragen, indem die Jahresrechnung/ konsolidierte Rechnung durch eine Rechnung über die Veränderung des Kapitals und einen Leistungsbericht ergänzt wird.
Als gemeinnützige Nonprofit-Organisationen im Sinne von Swiss GAAP FER 21 gelten ungeachtet der Rechtsform insbesondere Organisationen, die
- gemeinnützige, insbesondere soziale Leistungen unabhängig von einem Anspruch für Aussenstehende und/oder einer Mitgliedschaft im Interesse der Allgemeinheit erbringen und
- sich öffentlich an eine unbestimmte Zahl von Spendern wenden oder unentgeltliche Zuwendungen erhalten und/oder sich mehrheitlich mit Geldern der öffentlichen Hand finanzieren.
Wichtiges Merkmal einer gemeinnützigen Nonprofit-Organisation im Sinne dieser Fachempfehlung ist daher, dass sich der Kreis der Leistungsempfänger vom Kreis der Leistungserbringer (Spender, Stifter, Mitglieder, Gönner, Mitarbeitende usw.) unterscheidet.
Entstehungsgeschichte
| 1997-2002 | Eine Subkommission unter der Leitung von Kaspar Müller nimmt ihre Tätigkeit auf und erarbeitet einen ersten Entwurf von FER 21 «Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen». |
| 2002 | Die Fachempfehlung FER 21 «Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen» wird als Entwurf in der FER-Broschüre 2002 publiziert.
Dieser erste Entwurf wird im Nachgang wesentlich überarbeitet |
| 2002 | Die Fachkommission verabschiedet die überarbeitete Fachempfehlung FER 21 «Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen» und beschliesst die Inkraftsetzung per 1. Januar 2003.
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| 2003 | Erstmaliges Inkrafttreten der neuen Fachempfehlung. FER 21 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, welche am 1. Januar 2003 oder später beginnen. |
| 2006 | Im Rahmen des Projekts Gesamtüberarbeitung wird eine Regelung in der Fachempfehlung bezüglich Vollkonsolidierung aus dem aufgehobenen FER 2 in den FER 21 überführt:
Eine Komplettüberarbeitung des FER 21 wird angesprochen. Die Fachkommission verabschiedet die überarbeitete Fachempfehlung FER 21 und beschliesst deren Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2007. |
| 2007 | Inkrafttreten der überarbeiteten Fachempfehlung. Der überarbeitete FER 21 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, welche am 1. Januar 2007 oder später beginnen. |
| 2012-2014 | Eine Subkommission unter Leitung von Reto Eberle wird mit der Überarbeitung des FER 21 beauftragt und erarbeitet eine grundlegend neue Fachempfehlung. |
| 2014 | Die Fachkommission verabschiedet die überarbeitete Fachempfehlung FER 21 «Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen» und beschliesst deren Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2016. |
| 2016 | Inkrafttreten der überarbeiteten Fachempfehlung. Der überarbeitete FER 21 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, welche am 1. Januar 2016 oder später beginnen. |
Literatur (Auswahl)
- Eberle Reto, Zöbeli Daniel, «Rechnungslegung für NPO nach Überarbeitung von Swiss GAAP FER 21 – Vorgeschlagene Änderungen und Schnittstelle zum neuen Rechnungslegungsrecht», Der Schweizer Treuhänder, 8/2014 Müller Kaspar, «Rechnungslegung für gemeinnützige, soziale Nonprofit-Organisationen», Der Schweizer Treuhänder, 6-7/2002