Swiss GAAP FER 21
Rechnungslegung für gemeinnützige Nonprofit-Organisationen

Beschreibung

Mit dieser Fachempfehlung wird angestrebt, die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Berichterstattung von gemeinnützigen Nonprofit-Organisationen (Jahresrechnung sowie konsolidierte Rechnung) zu erhöhen. Der Besonderheit der fehlenden Gewinnstrebigkeit und der Mittelbeschaffung von gemeinnützigen Nonprofit-Organisationen wird Rechnung getragen, indem die Jahresrechnung/ konsolidierte Rechnung durch eine Rechnung über die Veränderung des Kapitals und einen Leistungsbericht ergänzt wird.

Als gemeinnützige Nonprofit-Organisationen im Sinne von Swiss GAAP FER 21 gelten ungeachtet der Rechtsform insbesondere Organisationen, die

  • gemeinnützige, insbesondere soziale Leistungen unabhängig von einem Anspruch für Aussenstehende und/oder einer Mitgliedschaft im Interesse der Allgemeinheit erbringen und
  • sich öffentlich an eine unbestimmte Zahl von Spendern wenden oder unentgeltliche Zuwendungen erhalten und/oder sich mehrheitlich mit Geldern der öffentlichen Hand finanzieren.

Wichtiges Merkmal einer gemeinnützigen Nonprofit-Organisation im Sinne dieser Fachempfehlung ist daher, dass sich der Kreis der Leistungsempfänger vom Kreis der Leistungserbringer (Spender, Stifter, Mitglieder, Gönner, Mitarbeitende usw.) unterscheidet.

 

Entstehungsgeschichte

1997-2002 Eine Subkommission unter der Leitung von Kaspar Müller nimmt ihre Tätigkeit auf und erarbeitet einen ersten Entwurf von FER 21 «Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen».
2002 Die Fachempfehlung FER 21 «Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen» wird als Entwurf in der FER-Broschüre 2002 publiziert.  

Dieser erste Entwurf wird im Nachgang wesentlich überarbeitet

2002 Die Fachkommission verabschiedet die überarbeitete Fachempfehlung FER 21 «Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen» und beschliesst die Inkraftsetzung per 1. Januar 2003. 

  • FER 21 regelt umfassend die Rechnungslegung für NPO. Die Fachempfehlung erläutert detailliert die Rechnungslegung aus der Sicht der NPO. Hinweise auf Verantwortlichkeiten der Organe oder auf das Gesetz wurden in diese Fachempfehlung integriert. 
2003 Erstmaliges Inkrafttreten der neuen Fachempfehlung. FER 21 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, welche am 1. Januar 2003 oder später beginnen. 
2006 Im Rahmen des Projekts Gesamtüberarbeitung wird eine Regelung in der Fachempfehlung bezüglich Vollkonsolidierung aus dem aufgehobenen FER 2 in den FER 21 überführt:  

  • Der Ausschluss von Organisationen aus der Vollkonsolidierung ist möglich, falls deren Einbezug die Aussagekraft der Jahresrechnung beeinträchtigen würde. Diese Organisationen müssen nach der Equity-Methode im Abschluss erfasst werden. Ihr Ausschluss muss dann im Anhang aufgelistet und erläutert werden.  

Eine Komplettüberarbeitung des FER 21 wird angesprochen.  

Die Fachkommission verabschiedet die überarbeitete Fachempfehlung FER 21 und beschliesst deren Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2007. 

2007 Inkrafttreten der überarbeiteten Fachempfehlung. Der überarbeitete FER 21 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, welche am 1. Januar 2007 oder später beginnen. 
2012-2014 Eine Subkommission unter Leitung von Reto Eberle wird mit der Überarbeitung des FER 21 beauftragt und erarbeitet eine grundlegend neue Fachempfehlung. 
2014 Die Fachkommission verabschiedet die überarbeitete Fachempfehlung FER 21 «Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen» und beschliesst deren Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2016. 
2016 Inkrafttreten der überarbeiteten Fachempfehlung. Der überarbeitete FER 21 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, welche am 1. Januar 2016 oder später beginnen. 

Literatur (Auswahl)

  • Eberle Reto, Zöbeli Daniel, «Rechnungslegung für NPO nach Überarbeitung von Swiss GAAP FER 21 – Vorgeschlagene Änderungen und Schnittstelle zum neuen Rechnungslegungsrecht», Der Schweizer Treuhänder, 8/2014 Müller Kaspar, «Rechnungslegung für gemeinnützige, soziale Nonprofit-Organisationen», Der Schweizer Treuhänder, 6-7/2002