Über uns

Mitte der 80er-Jahre lancierte die Schweizer Treuhand-Kammer (Berufsverband der Wirtschaftsprüfer, Steuer- und Treuhandexperten) auf Initiative des damaligen St. Galler Professors André Zünd () die Idee der Gründung einer unabhängigen Institution, die sich mit der Weiterentwicklung von Rechnungslegungsstandards in der Schweiz befassen sollte.

Erklärtes Ziel war (und ist es immer noch), die Vergleichbarkeit der Jahresrechnungen zu fördern, und den Informationsgehalt sowie das Konzept der Rechnungslegung in der Schweiz dem international üblichen Niveau anzunähern.

Die Rechnungslegungsstandards der FER verlangen als oberstes Prinzip die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (True & Fair View).

Da sämtliche Mitglieder der FER, einschliesslich der Fachausschussmitglieder, des Fachsekretärs und des Präsidenten, ehrenamtlich tätig sind, ist der Finanzhaushalt bescheiden. Die FER finanziert ihre Aufwendungen im Wesentlichen durch die Verkaufserlöse ihrer Fachempfehlungen sowie einzelner Zuwendungen von Institutionen. Die geltenden Swiss GAAP FER sowie die veröffentlichten Entwürfe neuer Fachempfehlungen sind in je einem Sammelband (deutsch, französisch, englisch und italienisch) erhältlich.

Organisationschart der Stiftung FER

  1. Der Stiftungsrat ist das oberste Leitungsorgan der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung. Zu den wichtigsten Aufgaben des Stiftungsrats zählen die Wahl der Mitglieder in die Fachkommission, das Erlassen des Organisationsreglements, die Überwachung der Aktivitäten der Stiftung und die Genehmigung der Jahresrechnung.
  2. Die Fachkommission ist das für den Erlass von Swiss GAAP FER zuständige Gremium. Sie nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr:
    – Wahl des Fachausschusses
    – Genehmigung des Arbeitsprogramms
    – Erteilung von Aufträgen an den Fachausschuss
    – Diskussion der vorgelegten Vorentwürfe
    – Verabschiedung der Entwürfe für Swiss GAAP FER
  3. Die Behörden wirken durch (nicht stimmberechtigte) Beobachter in der Fachkommission mit.
  4. Der Fachsekretär unterstützt den Präsidenten der Fachkommission bzw. den Fachausschuss bei allen fachlichen und administrativen Aufgaben.
  5. Die Fachassistenten sind an den Universitäten St. Gallen und Zürich angestellte Projektmitarbeiter, die die Stiftung FER bei Bedarf unterstützen.
  6. Der Fachausschuss ist das Vorbereitungs- und Exekutivorgan der Fachkommission.
  7. Zur Ausarbeitung einer Swiss GAAP FER kann der Fachausschuss eine Subkommission unter Einbezug externer Fachleute ins Leben rufen, deren Aufgabe in der Regel mit der Genehmigung einer Swiss GAAP FER durch die Fachkommission endet.