Swiss GAAP FER 40
Rechnungslegung für Versicherungsunternehmen

Beschreibung

Für die Rechnungslegung für Versicherungsunternehmen gelten in Ergänzung und teilweiser Abänderung der Fachempfehlungen die besonderen Vorschriften von Swiss GAAP FER 40. Als Versicherungsunternehmen im Sinne von Swiss GAAP FER 40 gelten insbesondere Versicherer, ungeachtet ihrer Rechtsform, die überwiegend Leistungen als Schaden-, Lebens- und Rückversicherer erbringen. Versicherungsunternehmen haben das Rahmenkonzept und die übrigen Fachempfehlungen sowie Swiss GAAP FER 30 für Konzernrechnungen und Swiss GAAP FER 31 im Falle einer Kotierung anzuwenden. Die Bestimmungen dieser Fachempfehlung (wie z.B. Darstellung und Gliederung, Bewertung) gehen denjenigen der übrigen Fachempfehlungen vor.

Entstehungsgeschichte

1994 Von Seiten der Zulassungsbehörde wird von den FER ein Rechnungslegungsstandard für Versicherungsunternehmen als Bedingung für die Aufnahme ins Kotierungsreglement verlangt.
1994 Die Subkommission unter der Leitung von P. Bachmann erarbeitet einen ersten Entwurf für einen eigenständigen FER 14 «Konzernrechnung von Versicherungsunternehmen».  

  • Erster Sektorspezifischer Rechnungslegungsstandard in den Swiss GAAP FER.  
  • FER 14 ergänzt und ändert teilweise ab, was in den anderen Fachempfehlungen steht
1994 Die Fachkommission verabschiedet den finalen Entwurf zum FER 14 «Konzernrechnung von Versicherungsunternehmen» und beschliesst die Inkraftsetzung per 1. Januar 1995.
1995 Erstmaliges Inkrafttreten der neuen Fachempfehlung. FER 14 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, welche am 1. Januar 1995 oder später beginnen.
2001 Der Fachausschuss überarbeitet Ziffer 26 und fügt eine neue erklärende Ziffer 32 in FER 14 ein.  

  • Kapitalanlagen, welche wertbeeinträchtigt sind, aber nicht gehandelt werden, können über die Neubewertungsreserve erfolgsneutral erfasst werden. Bei Realisierung eines Mehrwertes muss der früher erfolgsneutral erfasste Minderwert ausgeglichen werden.
2006-2009 Der Fachausschuss setzt eine Subkommission zur Überarbeitung des FER 14 ein. Unter der Leitung von B.Glauser (technisch) und D. Suter (administrativ) wird FER 14 überarbeitet.  

  • Der neue FER 14 soll auf den Einzelabschluss als auch die Konzernrechnung angewandt werden können.
2009-2010 Die Fachkommission beschliesst das Projekt eines überarbeiteten FER 14 zu sistieren und es wird entschieden einen neuen FER 25 für «Gebäude und Krankenversicherer» der Einzelabschluss und Konzernrechnung abdeckt zu erarbeiten.
2015 Der Fachausschuss diskutiert die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der FER 14, welche den FER 41 als Startpunkt nehmen solle und den Bedürfnissen der FER 14 Anwender entsprechend erweitert werden soll.  
2018 Die Fachkommission verabschiedet den überarbeiteten Entwurf unter der neuen Nummer 40 als FER 40 «Ergänzende Fachempfehlung für kotierte Unternehmen» und beschliesst die Inkraftsetzung per 1. Januar 2021 sowie die Ausserkraftsetzung des FER 14 per 31.12.2020.
2021 Erstmaliges Inkrafttreten der überarbeiteten Fachempfehlung. Der überarbeitete FER 40 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, welche am 1. Januar 2021 oder später beginnen. 

Literatur (Auswahl)

Artikel Expertfocus: 

  • Eberle, Reto «Swiss GAAP FER 40 «Rechnungslegung für Versicherungsunternehmen»», Expertfocus 4/2019 
  • Eberle, Reto; Mitterlechner, Andrea; Reichel L., «Entwurf Swiss GAAP FER «Rechnungslegung für Versicherungsunternehmen», Expertfocus 1-2/2018