Swiss GAAP FER 27
Derivate Finanzinstrumente
Beschreibung
Derivative Finanzinstrumente, welche die Definition von Aktivum oder Verbindlichkeit erfüllen, müssen in der Bilanz erfasst werden. Derivate Finanzinstrumente zu Handelszwecken sind zu aktuellen Werten zu bewerten; Wertänderungen werden im Periodenergebnis erfasst. Derivate zu Absicherungszwecken und Derivate, die weder zu Handels- oder Absicherungszwecken gehalten werden, können zu aktuellen Werten oder gemäss Niederstwertprinzip bewertet werden; daraus resultierende Wertänderungen sind im Periodenergebnis zu erfassen.
Der Betrag offener Derivate ist im Anhang offen zu legen. Der Ausweis ist zu gliedern in Zinssätze, Devisen, Eigenkapitalinstrument/entsprechende Indizes und übrige Basiswerte. Der Zweck des Haltens von Derivativen Finanzinstrumenten ist offen zu legen.
Entstehungsgeschichte
| 2002 | Ins Arbeitsprogramm des Fachausschusses soll mittelfristig die Erstellung einer Fachempfehlung zum Themenberiech «Finanzanlagen (mit möglichem Einfluss auf Ausserbilanzgeschäfte)» aufgenommen werden. |
| 2005 | Die Pläne des Fachausschusses konkretisieren sich einen FER 32 «Derivate» zu erarbeiten. Im Rahmen dieser Diskussion wird auch ein FER 33 zu «Hedge Accounting» andiskutiert. Im FER 32 soll mit einem Verweis auf «z.B. IAS 39» das Thema Hedge Accounting integriert werden.
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| 2007 | Erstmaliges Inkrafttreten der neuen Fachempfehlung. FER 27 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, welche am 1. Januar 2007 oder später beginnen. |
| 2012 | Im Rahmen einer Überarbeitung werden einzelne Textpassagen überarbeitet oder entfernt.
Die Fachkommission verabschiedet die überarbeitete Fachempfehlung FER 27 und beschliesst deren Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2013. |
| 2013 | Inkrafttreten der überarbeiteten Fachempfehlung. Der überarbeitete FER 27 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, welche am 1. Januar 2013 oder später beginnen. |
Literatur (Auswahl)
- Artikel Expertfocus: n.a.