Swiss GAAP FER 15
Transaktionen mit nahe stehenden Personen
Beschreibung
Die Offenlegung von Angaben, die Transaktionen mit nahe stehenden Personen betreffen, wird in Swiss GAAP FER 15 geregelt. Die Definition von nahe stehenden Personen stützt sich auf den bedeutenden Einfluss, welche jene auf finanzielle oder operative Entscheidungen der berichtenden Unternehmung ausüben können. Neben Bestandesgrössen (Guthaben / Verbindlichkeiten) sind auch wesentliche Transaktionen offen zu legen.
Entstehungsgeschichte
| 1994 | Die Subkommission unter der Leitung von T. Stenz nimmt ihre Tätigkeit auf und erarbeitet einen ersten Entwurf für einen FER 15 zu «Nahestehenden Personen». |
| 1997 | Die Fachempfehlung FER 15 «Transaktionen mit nahe stehenden Personen» wird als Entwurf in der FER-Broschüre 1997 publiziert. |
| 1997 | Der Fachausschuss hält ausdrücklich fest, dass aufgrund FER 15 transaktionslose Beziehungen nicht offenzulegen sind und dass FER 15 auch für nicht-kotierte Gesellschaften gilt.
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| 1999 | Erstmaliges Inkrafttreten der neuen Fachempfehlung. FER 15 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, welche am 1. Januar 1999 oder später beginnen. |
| 2006 | Überarbeitung der Fachempfehlung im Rahmen der Gesamtüberarbeitung der FER. Die Fachempfehlung wird textlich an einigen Stellen aktualisiert/angepasst |
| 2006 | Die Fachkommission verabschiedet die überarbeitete Fachempfehlung FER 15.
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| 2007 | Inkrafttreten der überarbeiteten Fachempfehlung. Der überarbeitete FER 15 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, welche am 1. Januar 2007 oder später beginnen. |
| 2008 | Textliche Überarbeitung der Fachempfehlung ohne inhaltliche Anpassung des Textes. |
| 2009 | Inkrafttreten der überarbeiteten Fachempfehlung. Der überarbeitete FER 15 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, welche am 1. Januar 2009 oder später beginnen. |