Swiss GAAP FER 15
Transaktionen mit nahe stehenden Personen

Beschreibung

Die Offenlegung von Angaben, die Transaktionen mit nahe stehenden Personen betreffen, wird in Swiss GAAP FER 15 geregelt. Die Definition von nahe stehenden Personen stützt sich auf den bedeutenden Einfluss, welche jene auf finanzielle oder operative Entscheidungen der berichtenden Unternehmung ausüben können. Neben Bestandesgrössen (Guthaben / Verbindlichkeiten) sind auch wesentliche Transaktionen offen zu legen.

Entstehungsgeschichte

1994 Die Subkommission unter der Leitung von T. Stenz nimmt ihre Tätigkeit auf und erarbeitet einen ersten Entwurf für einen FER 15 zu «Nahestehenden Personen». 
1997 Die Fachempfehlung FER 15 «Transaktionen mit nahe stehenden Personen» wird als Entwurf in der FER-Broschüre 1997 publiziert.
1997 Der Fachausschuss hält ausdrücklich fest, dass aufgrund FER 15 transaktionslose Beziehungen nicht offenzulegen sind und dass FER 15 auch für nicht-kotierte Gesellschaften gilt. 

    • Verwaltungsräte und Geschäftsleitungsmitglieder die nachweislich keinen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operative Entscheidungen des Unternehmens ausüben, sind keine nahe stehenden Personen. 
    • Nahe stehende Personen mit denen keine Transaktionen in der Berichtsperiode stattgefunden haben, müssen nicht identifiziert werden.  
1999 Erstmaliges Inkrafttreten der neuen Fachempfehlung. FER 15 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, welche am 1. Januar 1999 oder später beginnen. 
2006 Überarbeitung der Fachempfehlung im Rahmen der Gesamtüberarbeitung der FERDie Fachempfehlung wird textlich an einigen Stellen aktualisiert/angepasst
2006 Die Fachkommission verabschiedet die überarbeitete Fachempfehlung FER 15. 

  • Nun gelten alle Verwaltungsräte und Geschäftsleitungsmitglieder als nahe stehende Personen. 
  • Auch nahestehende Personen mit denen keine Transaktionen in der Berichtsperiode stattgefunden haben, müssen nun identifiziert werden.  
2007 Inkrafttreten der überarbeiteten Fachempfehlung. Der überarbeitete FER 15 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, welche am 1. Januar 2007 oder später beginnen. 
2008 Textliche Überarbeitung der Fachempfehlung ohne inhaltliche Anpassung des Textes.  
2009 Inkrafttreten der überarbeiteten Fachempfehlung. Der überarbeitete FER 15 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, welche am 1. Januar 2009 oder später beginnen.