Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV

Beobachter

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat ihre Tätigkeit am 1. Januar 2012 aufgenommen. Die OAK BV ist als unabhängige Behördenkommission keinen Weisungen des Bundesrats unterworfen und besteht aus acht Fachexperten und einem kompetenten Sekretariat.

Aufgabe der OAK BV ist es, eine einheitliche Aufsichtstätigkeit der kantonalen BVG-Aufsichtsbehörden sicherzustellen. Weiter kann die OAK BV den Experten für berufliche Vorsorge und den Revisionsstellen Weisungen erteilen und ist Zulassungsbehörde für die Experten für berufliche Vorsorge. Der Sicherheitsfonds BVG, die Auffangeinrichtung und die BVG-Anlagestiftungen sind direkt der Aufsicht der OAK BV unterstellt.