Bundesamt für Sozialversicherungen

Beobachter

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sorgt in seinem Zuständigkeitsbereich – AHV, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, berufliche Vorsorge (Pensionskassen), Erwerbsersatzordnung für Dienst Leistende und bei Mutterschaft sowie Familienzulagen – dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den immer neuen Herausforderungen angepasst wird. Zudem ist es auf Bundesebene für die Themenfelder Familie, Kinder, Jugend und Alter, Generationenbeziehungen sowie für allgemeine sozialpolitische Fragen zuständig.

Das BSV kontrolliert die Arbeit der Durchführungsorgane. Im Bereich der beruflichen Vorsorge ist es in erster Linie für die Systementwicklung sowie die Vorbereitung der Gesetzgebung zuständig. Die Aufsicht über diesen Bereich wird jedoch durch die von der Verwaltung unabhängige Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) ausgeübt. Das BSV bereitet die laufende Anpassung der Gesetze an die geänderte gesellschaftliche Realität vor. Und zum Teil – etwa im Bereich der Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung – ist es selbst Durchführungsorgan.