Bundesamt für Justiz, Eidgenössisches Amt für das Handelsregister

Beobachter

Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet Erlasse auf dem Gebiet des Zivilrechts, des Strafrechts, des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, des internationalen Privatrechts sowie in gewissen Bereichen des Staats- und Verwaltungsrechts.

Es berät die Departemente und Bundesämter bei allen Rechtsetzungsgeschäften und erstellt Gutachten.

Das BJ übt ferner die Oberaufsicht des Bundes im Handelsregister-, Zivilstands- und Grundbuchwesen, beim Grundstückerwerb durch Personen im Ausland sowie im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzuges aus und führt das Schweizerische Strafregister.

Innerhalb des BJ ist das eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) für die Oberaufsicht über die kantonalen Handelsregisterämter zuständig. Zudem ist es für die Rechtsetzung im privaten Wirtschaftsrecht verantwortlich, so insbesondere für das Aktien-, Handelsregister-, Umstrukturierungs-, Rechnungslegungs-, Revisions- und Firmenrecht.