Swiss GAAP FER 41 Rechnungslegung für Gebäudeversicherer und Krankenversicherer
Die besonderen Empfehlungen gelten für die Jahresrechnungen der Gebäude- und Krankenversicherer nach Art. 12 KVG. Zusätzlich gelten das Rahmenkonzept und die übrigen Fachempfehlungen (und Swiss GAAP FER 30 für Konzernrechnungen). Die Bestimmungen dieser Fachempfehlung gehen denjenigen der übrigen Fachempfehlungen vor. Es gilt der übergeordnete Grundsatz von Swiss GAAP FER, wonach die Jahresrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln hat. Es sind Rückstellungen für Risiken in den Kapitalanlagen sowie versicherungstechnische Schwankungs- und Sicherheitsrückstellungen erlaubt.
Herausgegeben: 2010
In Kraft gesetzt: 1. Januar 2012 (eine frühere Anwendung ist gestattet)