Swiss GAAP FER 30 "Konzernrechnung"
In dieser Fachempfehlung sind alle zusätzlichen Erfordernisse für den Konzernabschluss enthalten. Der Konsolidierungskreis wird definiert und die Behandlung von Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Organisationen ebenso wie von Beteiligungen wird geregelt. Goodwill ist grundsätzlich zu aktivieren und in der Regel über 5 Jahre (in begründeten Fällen höchstens 20 Jahre) abzuschreiben. Als Wahlrecht ist die Verrechnung von erworbenem Goodwill mit dem Eigenkapital im Zeitpunkt des Erwerbs zulässig, wenn gleichzeitig im Anhang die Auswirkungen einer theoretischen Aktivierung auf Eigenkapital und Periodenerfolg dargestellt wird. Zusätzliche Offenlegungen betreffen konzernspezifische Sachverhalte, Angaben über die Aufgliederung der Nettoerlöse und die wichtigsten Bestandteil der Bilanzen der gekauften/verkauften Organisationen.