Swiss GAAP FER 27 "Derivative Finanzinstrumente"

Derivative, welche die Definition von Aktivum oder Verbindlichkeit erfüllen, müssen in der Bilanz erfasst werden. Derivative zu Handelszwecken sind zu aktuellen Werten zu bewerten; Wertänderungen werden im Periodenergebnis erfasst. Derivative zu Absicherungszwecken und Derivative, die weder zu Handels- oder Absicherungszwecken gehalten werden, können zu aktuellen Werten oder gemäss Niederstwertprinzip bewertet werden; daraus resultierende Wertänderungen sind im Periodenergebnis zu erfassen.

Der Betrag offener Derivative ist im Anhang offen zu legen. Der Ausweis ist zu gliedern in Zinssätze, Devisen, Eigenkapitalinstrument/entsprechende Indizes und übrige Basiswerte. Der Zweck des Haltens des Derivativs ist offen zu legen.