Swiss GAAP FER 23 "Rückstellungen"
Zur Regelung der Kernfragen gehört der Bereich der Rückstellungen. Der Standard sieht vor, dass Rückstellungen nur noch angesetzt werden können, falls eine aktuelle Verpflichtung als Resultat eines vergangenen Ereignisses besteht und falls der wahrscheinliche Geldabfluss zuverlässig geschätzt werden kann. Damit wird der Spielraum bei der Bildung von Rückstellungen stark eingeschränkt. Nicht mehr benötigte Rückstellungen sind aufzulösen. Es ist ein Rückstellungsspiegel zu erstellen, der Aufschluss über die einzelnen Bestandteile und deren Veränderungen gibt.