Swiss GAAP FER 15 "Transaktionen mit nahe stehenden Personen"

Die Offenlegung von Angaben, die Transaktionen mit nahe stehenden Personen betreffen, wird in Swiss GAAP FER 15 geregelt. Die Definition von nahe stehenden Personen stützt sich auf den bedeutenden Einfluss, welche jene auf finanzielle oder operative Entscheidungen der berichtenden Unternehmung ausüben können. Neben Bestandesgrössen (Guthaben/Schulden) müssen auch wesentliche Transaktionen offen gelegt werden.