Swiss GAAP FER 14 "Konzernrechnung von Versicherungsunternehmen"

In Ergänzung und teilweiser Abänderung der Fachempfehlungen gelten für die Konzernrechnung von Versicherungsunternehmen die besonderen Vorschriften von Swiss GAAP FER 14. Die Konzernrechnung ist ebenfalls vierteilig. In der Erfolgsrechnung muss die Aufteilung der Angaben mindestens in Nichtleben- und Lebengeschäft erfolgen. Die Bewertung in der Bilanz kann wahlweise zu historischen oder aktuellen Werten erfolgen. Der jeweils nicht gewählte Wertansatz ist allerdings im Anhang betragsmässig offen zu legen. Die Fachempfehlung enthält weitere Vorschriften zur Bewertung von Kapitalanlagen. Nicht mehr notwendige Wertberichtigungen müssen aufgelöst werden und technische Rückstellungen sind grundsätzlich einzeln offen zu legen. Wegen der Rückstellungsveränderungen ergeben sich Besonderheiten bezüglich der Mittelflussrechnung. Für Abschlüsse mit Datum 31. Dezember 2001 oder später hat die Fachkommission Ende 2001 Swiss GAAP FER 14 wie folgt geändert: Beim Vorliegen einer Wertbeeinträchtigung ist die Differenz zwischen aktuellen und historischen Werten als Aufwand zu erfassen. Falls die Voraussetzungen für eine Wertbeeinträchtigung nicht gegeben sind, darf besagte Differenz zwischenzeitlich erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst werden. Liegen die Kurswerte auch nach zwölf Monaten noch unter den Anschaffungswerten, ist die Differenz ebenfalls erfolgswirksam zu erfassen.