Swiss GAAP FER 12 Zwischenberichterstattung
Die Erstellung der Zwischenberichterstattung ist bei Swiss GAAP FER-konformen Jahresabschlüssen freiwillig, wird aber für Unternehmen mit kotierten Beteiligungspapieren vom Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange zwingend vorgeschrieben. Entschliesst sich eine Unternehmung zu einer Zwischenberichterstattung, so ist diese Fachempfehlung einzuhalten. Swiss GAAP FER 12 regelt den Berichtszeitraum sowie die ausweispflichtigen Angaben. Die Fachempfehlung schreibt die Erstellung einer verkürzten Bilanz und Erfolgsrechnung vor. Im übrigen gelten für die Zwischenberichterstattung die gleichen Grundsätze wie für die Jahresrechnung. Ziel der Zwischenberichterstattung ist nicht allein eine zahlenmässige Darstellung des Ergebnisses, sondern auch eine qualitative Erläuterung des Geschäftsgangs.
Herausgegeben: Januar 2007
In Kraft gesetzt: 1. Januar 2007
Überarbeitet: 20. Mai 2009
In Kraft gesetzt: 1. Januar 2009