Swiss GAAP FER 10 "Immaterielle Werte"

Die Behandlung von immateriellen Werten ist in Swiss GAAP FER 10 geregelt. Dabei wird zwischen erworbenen und selbst erarbeitenen immatriellen Werten unterschieden. Die Fachempfehlung enthält für die Aktivierung von selbst erarbeiteten immateriellen Werten vier Bedingungen, welche kumulativ erfüllt sein müssen. Die Abschreibung immaterieller Werte soll systematisch über die zukünftige Nutzungsdauer erfolgen. Sofern diese nicht eindeutig bestimmt werden kann, erfolgt die Abschreibung über 5, in begründeten Fällen höchstens über 20 Jahre. Immaterielle Anlagen sind zudem periodisch auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen. Schliesslich definiert die Fachempfehlung die im Anhang offen zu legenden Angaben.