Swiss GAAP FER 30 Konzernrechnung

In Swiss GAAP FER 30 «Konzernrechnung» sind alle zusätzlichen Erfordernisse für den Konzernabschluss enthalten. Der Konsolidierungskreis wird definiert und die Behandlung von Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Organisationen sowie von Beteiligungen wird geregelt. Goodwill ist grundsätzlich zu aktivieren und in der Regel über fünf Jahre (in begründeten Fällen höchstens 20 Jahre) abzuschreiben. Als Wahlrecht ist die Verrechnung des erworbenem Goodwill mit dem Eigenkapital zum Zeitpunkt des Erwerbs zulässig, wenn gleichzeitig im Anhang die Auswirkungen einer theoretischen Aktivierung auf Eigenkapital und Periodenerfolg dargestellt werden. Zusätzliche Offenlegungen betreffen konzernspezifische Sachverhalte, Angaben über die Aufgliederung der Nettoerlöse und die wichtigsten Bestandteile der Bilanzen der gekauften bzw. verkauften Organisationen.

 

Herausgegeben: Januar 2007
In Kraft gesetzt: 1. Januar 2007
Überarbeitet: 20. Mai 2009
In Kraft gesetzt: 1. Januar 2009
Überarbeitet: 2011
In Kraft gesetzt: 1. Januar 2013