Swiss GAAP FER 23 Rückstellungen

Swiss GAAP FER 23 «Rückstellungen» definiert Rückstellungen als eine auf einem Ereignis in der Vergangenheit begründete wahrscheinliche Verpflichtung, deren Höhe und / oder Fälligkeit ungewiss, aber schätzbar ist. Bestehende Rückstellungen sind auf jeden Bilanzstichtag neu zu beurteilen. Nicht mehr benötigte Rückstellungen sind aufzulösen. Es ist ein Rückstellungsspiegel zu erstellen, der Aufschluss über die einzelnen Bestandteile und deren Veränderungen gibt.

 

Herausgegeben: Januar 2007
In Kraft gesetzt: 1. Januar 2007
Überarbeitet: 2009
In Kraft gesetzt: 1. Januar 2010