Swiss GAAP FER 14 Konzernrechnung von Versicherungsunternehmen
In Ergänzung und teilweiser Abänderung der Fachempfehlungen gelten für die Konzernrechnung von Versicherungsunternehmen die besonderen Vorschriften von Swiss GAAP FER 14. Die Konzernrechnung ist ebenfalls vierteilig. In der Erfolgsrechnung muss die Aufteilung der Angaben mindestens in Nichtleben- und Lebengeschäft erfolgen. Die Bewertung in der Bilanz kann wahlweise zu historischen oder aktuellen Werten erfolgen. Der jeweils nicht gewählte Wertansatz ist allerdings im Anhang betragsmässig offen zu legen. Die Fachempfehlung enthält weitere Vorschriften zur Bewertung von Kapitalanlagen. Nicht mehr notwendige Wertberichtigungen müssen aufgelöst werden und technische Rückstellungen sind grundsätzlich einzeln offen zu legen. Wegen der Rückstellungsveränderungen ergeben sich Besonderheiten bezüglich der Geldflussrechnung.
Herausgegeben: Januar 1996
In Kraft gesetzt: 1. Januar 1996
Überarbeitet: Ziffer 26 und 32 im 2001
In Kraft gesetzt: 1. Januar 2002